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Teleskopschlagstock Ausbildung

Basic und Advanced Monadnock Expendable Baton (MEB) Ausbildung für Anfänger und Fortgeschrittene

Der Schlagstock schliesst die Lücke zwischen der waffenlosen Selbstverteidigung, Pfefferspray und Schusswaffe. Die Self Protect Academy bildet interessierte Privatpersonen oder Angehörige von Polizeikorps und bewaffnete Sicherheitsdienste, die in Zusammenhang mit weiteren Ausbildungen im Sicherheitsbereich (Security and Protect, Personenschutz, etc.) oder einfach die Grundkenntnisse im Umgang mit dem Schlagstock erwerben, vertiefen und weiter festigen möchten, mit dem Einsatzmittel Schlagstock (MEB) aus.

Der zertifizierte MEB-Instruktoren (Giuseppe Puglisi) ist als ehemaliger Polizeibeamter und Angehöriger von Spezialeinheiten der Polizei, im Umgang und dem Einsatz des Schlagstocks bestens vertraut. Giuseppe Puglisi war als Polizei-Instruktor ebenfalls verantwortlich für die Schlagstockausbildung bei Sondereinheiten der Polizei.

Die theoretische und praktische Ausbildung mit dem Schlagstock (MEB) umfasst folgende Themen und Inhalte:

Der Basic-Schlagstocklehrgang beinhaltet:

  • Kennen der Zonen des menschlichen Körpers gemäss der Monadnock Trauma Karte
  • den Schlagstock mit der entsprechenden Kraft einzusetzen, so dass die gewünschte Effekt eintritt
  • die Verletzungsgefahr des Gegners minimieren unter Beachtung der eigenen Sicherheit
  • Abschlusstest Theorie und Praxis

Der Advanced-Schlagstocklehrgang beinhaltet:

  • Einführung Advanced und Repetitionen Basic
  • Armhebel ( Transportgriff)
  • zu Boden bringen des Gegners und Fixierung
  • Abschlusstest Theorie und Praxis

Zulassung zu einem Schlagstocklehrgang nur unter den folgenden Bedingungen:

Der Anmeldung ist ein Auszug aus dem Zentralstrafregister beizulegen.

  • Vollendetes 18. Altersjahr
  • Keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen. Auszug aus dem Strafregister ist der Anmeldung beizulegen. Personen aus folgenden Staaten sind nicht zugelassen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien (Verbot gemäss Art. 12 WV / Art. 7 WG).
  • Nicht korrekte Angaben bezüglich Alter, oder verheimlichen von relevanten Vorstrafen haben den Ausschluss vom Kurs ohne Rückerstattung der Kursgebühren zur Folge.
Für Kursdetails und Anfragen siehe: