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Schiessausbildung

Schiesslehrgänge Basic und Advanced für Anfänger und Fortgeschrittene

Die Self Protect Academy organisiert jährlich drei bis vier Schiesslehrgänge (im Verteidigungsschiessen) mit der Faustfeuerwaffe. Die Lehrgänge richten sich an alle interessierten Privatpersonen oder Angehörige von Polizeikorps und bewaffneten Sicherheitsdiensten, die in Zusammenhang mit weiteren Ausbildungen im Sicherheitsbereich (Security and Protect, Personenschutz etc.) oder einfach die Grundkenntnisse im Umgang mit einer Faustfeuerwaffe (Pistole) erwerben, vertiefen und weiter festigen möchten.

Der Schiess-Instruktor (Giuseppe Puglisi) ist ein ehemaliger Polizeibeamter und Angehöriger von Spezialeinheiten der Polizei, der mehrere Jahrzehnte lang an der Front im Einsatz war und eine hohe Kompetenz im Umgang mit der persönlichen Faustfeuerwaffe und anderen Waffen (Carabine und Shotgun) vorweisen kann. Giuseppe Puglisi diente zudem mehrere Jahre in einer Sondereinheit der Schweizer Armee im Bereich Personenschutz, wo die professionelle Handhabung mit Waffen aller Art (wie bei der Polizei) zum Tagesgeschäft gehörte.

Die technischen und taktischen Ausbildungen mit der Faustfeuerwaffe im Verteidigungsschiessen umfassen folgende Themen und Inhalte:

Der Basic Schiesslehrgang beinhaltet:

  • Einführung / Sicherheitsbestimmungen
  • Grundkenntnisse Manipulationen/Technik
  • Schiessen aus diversen Schiesspositionen
  • Drill des taktischen Verteidigungsschiessen
  • Verteidigungsschiessen aus der Nahdistanz
  • Verteidigung gegen mehrere Angreifer
  • Abschlusstest Schiessen Basic 1 + 2

Der Advanced Schiesslehrgang beinhaltet:

  • Einführung Advanced und Repetitionen
  • Schiessen mit Ziehen ab Holster Teil 1+2
  • Schiessen aus diversen Stellungen Teil 1+2
  • Schiessen aus der Bewegung Teil 1+2
  • Schiessen aus der Drehung Teil 1+2
  • Schiessen einhändig / Kampfschiessen
  • Verwundetenschiessen in Notlagen
  • Abschlusstest Advanced mit Zertifikat

Zulassung zu einem Schiesslehrgang nur unter den folgenden Bedingungen :

Der Anmeldung ist ein Auszug aus dem Zentralstrafregister beizulegen.

  1. Vollendetes 18. Altersjahr
  2. Keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen. Auszug aus dem Strafregister ist der Anmeldung beizulegen. Personen aus folgenden Staaten sind nicht zugelassen: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien (Verbot gemäss Art. 12 WV / Art. 7 WG).
  3. Nicht korrekte Angaben bezüglich Alter, oder verheimlichen von relevanten Vorstrafen haben den Ausschluss vom Kurs ohne Rückerstattung der Kursgebühren zur Folge.
Für Kursdetails und Anfragen siehe: